Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Firma Immobilien Menzel befasst sich mit der Vermittlung und dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen im Immobilienbereich. Sie wird dabei von ihren Mitarbeitern vertreten.

Den Geschäften liegen – vorbehaltlich anderen Vereinbarungen – nachfolgende AGB zugrunde.

§1 Vertraulichkeit

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Auftraggebers Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Auftraggeber die Zahlung der vollen unter §2 vereinbarten Provision.

§2 Maklerprovision

Kommt es aufgrund der Tätigkeit von der Firma Immobilien Menzel zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat die Firma gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Provision. Gleiches gilt bei Miet- und Pachtverträgen.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises der Firma der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Zustandekommen dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

Die Firma ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§3 Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist die Haftung der Firma auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.

Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

§4 Widerrufsbelehrung

Nach §355BGB hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Wird vom Verbraucher der Maklervertrag innerhalb dieser Frist wirksam widerrufen, darf von ihm dennoch für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz verlangt werden (§357 Abs. 8BGB).

§5 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ansbach, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

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